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Datenrettung Linz verwendet Ihre Daten ausschließlich für den Rückruf. Ihre Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch hier.

22.0316 08:42

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung, einschließlich aller zukünftigen Leistungen die mit der ersten beauftragten Leistung (z.B. Analyseauftrag) in Zusammenhang stehen (z.B. Datenrettungsauftrag, Kauf Speichermedium), zwischen der Enaris GmbH, Sitz in Österreich, 4040 Linz, Linke Brückenstraße 8, nachfolgend „Enaris” genannt, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungsbeauftragung (Bestellung) gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Enaris nicht an, es sei denn, dass Enaris ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2. Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. "Kunden" im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3. Bei allen hier und auf der Webseite, in E-Mails, auf Infoblättern und sonstigen Medien oder durch Mitarbeiter oder Beauftragte von Enaris angegebenen Zeitspannen und Lieferzeiten für Dienstleistungen und Waren handelt es sich um Regelzeiten beim Standardablauf. Dies sind keine verbindlichen Fristen und der Kunde kann keinerlei Rechtsanspruch daraus ableiten. Durch unvorhergesehene Ereignissen wie zum Beispiel verursacht durch Verzug der Zahlung, sonstigen Verzug oder Fehlinformationen vom Kunden oder von Dritten, technische Ausnahmesituationen oder Naturgewalten kann es zu Verzögerungen kommen auf die Enaris keinen Einfluss hat.

1.4. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

2. Vertragsgegenstand

Enaris bietet als Leistungen die Analyse von Datenträgern und in weiterer Folge gegebenenfalls die Wiederherstellung von Daten und den Verkauf von
Speichermedien (kurz „Waren“) an.

3. Vertragsabschluss

3.1. Analyseauftrag

Die telefonische Beauftragung und/oder die Übermittlung des Online-Sofortanalyseformulars durch den Kunden stellen eine Anfrage an Enaris zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Analyse eines oder mehrerer Datenträger(s) dar (originale/r Datenträger). Der Dienstleistungsvertrag kommt tatsächlich erst mit der von Enaris verfassten und an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung zustande (Annahme der Dienstleistungsanfrage).

3.2. Datenrettungsauftrag

Die nach erfolgter Analyse von Enaris übermittelten „Angebote zur Datenrettung“ (kurz „Angebote“) stellen Angebote auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages im rechtlichen Sinne dar. Der darauf folgende Auftrag des Kunden zur Datenrettung laut einem dieser Angebote stellt die Annahme dieses Angebots auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages gemäß den Angebotsbedingungen von Enaris im rechtlichen Sinne dar.

3.3. Kauf Speichermedium, Leihdatenträger

3.3.1. Nach Abschluss des Datenrettungsprozesses bekommt der Kunde seine geretteten Daten standardmäßig auf einem Speichermedium (Leihdatenträger) von Enaris leihweise zugesandt. Der Kunde hat die Möglichkeit den Leihdatenträger käuflich zu erwerben oder unter den Bedingungen lt. Pkt. 3.3.2 an Enaris zurückzusenden.

3.3.2. Der Leihdatenträger ist inklusive etwaigem Zubehör und Originalverpackung innerhalb von vierzehn -14- Tagen nach Erhalt auf Kosten des Kunden an Enaris zurückzusenden, andernfalls wird der Leihdatenträger dem Kunden in Rechnung gestellt. Ausschlaggebend für die zeitgerechte Rücksendung ist das Datum des Poststempels bzw. das nachweisliche Versanddatum.

3.3.3. Etwaiges fehlendes Zubehör, fehlende Originalverpackung oder Schäden am Leihdatenträger, die durch unsachgemäße Verwendung desselben und/oder unzureichende Verpackung während des Rücktransports entstehen, werden dem Kunden nach Eingang und Prüfung des Leihdatenträgers bei Enaris in Rechnung gestellt.

4. Stornierung Analyseauftrag

Wünscht der Kunde nach Versand der Auftragsbestätigung und vor Durchführung weiterer Bearbeitungsschritte durch Enaris eine Stornierung des erteilten Analyseauftrags, so hat der Kunde dies Enaris ausschließlich schriftlich per E-Mail an office@datenrettung-linz.at mitzuteilen. In diesem Fall wird der Analyseauftrag kostenfrei storniert. Sobald weitere Bearbeitungsschritte durch Enaris durchgeführt worden sind (z.B. Beauftragung Logistikpartner), ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

5. Gesetzliches Widerrufsrecht

5.1. Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts. Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Geschäfte zwischen Enaris und Verbrauchern gilt, nicht jedoch für Geschäfte zwischen Enaris und Unternehmern.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Enaris GmbH
Linke Brückenstraße 8
4040 Linz
Österreich
Tel.: +43 732 23 16 56
E-Mail: office@datenrettung-linz.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte oder auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die Kosten der Rücksendung aller originalen Datenträger und der gesamten zugehörigen Hardware und sonstigem Zubehör von Enaris zu Ihnen und die Kosten der Rücksendung von erhaltenen Waren von Ihnen zu Enaris. Eine Wertminderung der erhaltenen Waren durch nicht sachgemäßen Umgang und über die vorgesehene Verwendung hinaus ist durch Sie zu ersetzen.

Ende der Widerrufsbelehrung


5.2. Wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde,

  • (a) entfällt das Widerrufsrecht zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung,
  • (b) ist bei unvollständiger Erfüllung der Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt für die erfolgte Dienstleistung zu bezahlen.

5.3. Ist Pkt. 5.2. Abs. (b) zutreffend und handelt es sich bei der Dienstleistung um einen Auftrag zur Datenrettung, so erhält der Verbraucher als anteiliges Entgelt 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung zurück, welche dem Verbraucher auf sein Konto gutgeschrieben werden.

6. Kostenlose Abholung

Die Abholung des originalen Datenträgers (Datenträger des Kunden) an der Abholadresse durch einen von Enaris beauftragten Logistikpartner erfolgt ausschließlich für folgende Maximal-Paketgrößen kostenlos:

  • (a) Gültig für Festplatten, SSD, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones, Tablets und Notebooks: Kostenlos sind Maximalaußenmaße des Pakets von 35 x 25 x 15 cm (Zentimeter)
    und ein Maximalgewicht von 2 kg (Kilogramm).
  • (b) Gültig für RAID-/ NAS-/ Server-Systeme: Kostenlos sind Maximalaußenmaße des Pakets von 30 x 40 x 50 cm (Zentimeter) und ein Maximalgewicht von 5 kg (Kilogramm).
Für Pakete, welche die angegebenen Maße überschreiten, wird ein Aufpreis von € 5,- brutto Pauschale und ggf. zusätzlich € 5,- brutto pro angefangenem weiteren Kilogramm verrechnet.

7. Auftragsannahme Datenrettung, Abbruch, Beginn Datenrettungsprozess

7.1. Nach erfolgter Analyse des/der originalen Datenträger(s) wird der Kunde schriftlich per E-Mail informiert. Diese E-Mail enthält ein oder mehrere Angebote zur weiteren Datenrettung. Der Kunde hat Enaris schriftlich per E-Mail mitzuteilen, ob die Datenrettung erwünscht ist (Auftragsannahme) oder lediglich der Analyseauftrag fertiggestellt werden soll (Abbruch).

7.2. Abbruch: Bei Abbruch durch den Kunden hat der Kunde in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Bestellung während des Bestellvorgangs aufgeführten Kosten zu entrichten (evtl. Sonderaktionen ausgenommen), bei Auftragsannahme zur Datenrettung entfallen die Analysekosten.

7.3. Beginn Datenrettungsprozess: Nach Auftragsannahme zur Datenrettung durch den Kunden erhält dieser umgehend die Rechnung über die gesamten Datenrettungskosten laut akzeptiertem Angebot zur Begleichung. Im Regelfall beginnt Enaris erst unverzüglich nach Zahlungseingang mit dem Datenrettungsprozess.

8. Pflichten des Kunden

8.1. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Datenrettung ist der Kunde verpflichtet, bereits bei der Anfrage an Enaris zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Analyse (vgl. Pkt. 3.1.) schriftlich per Online Analyseformular oder per E-Mail möglichst genaue Angaben über die verlorenen Daten zu machen. Für die Datenrettung am optimalsten ist hierfür die Angabe von vollständigen Dateipfaden inklusive Partition, Ordnername, ggf. Unterordner, Dateiname, Dateityp und Größe der Datei. Sollte der Kunde diese Angaben nicht oder nur unvollständig machen können, so ist er verpflichtet zumindest Angaben über fehlende Dateitypen und die Anzahl der fehlenden Dateien zu machen.

8.2. Die Aufforderung an Enaris „alle Dateien“ auf dem originalen Datenträger zu retten oder sinngemäß ähnliche Formulierungen, werden nicht akzeptiert.

8.3. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben, die nicht den vollständigen Dateipfad wie beschrieben beinhalten, hat der Kunde kein Recht im Nachhinein Ansprüche über fehlende Dateien zu stellen, und Enaris behält sich das Recht vor die Datenrettung als erfolgreich einzustufen.

9. Dateiliste

Im Zuge der Datenrettung bekommt der Kunde eine Dateiliste (auch „Fileliste“) zur Überprüfung der rettbaren Daten übermittelt. Diese hat der Kunde innerhalb einer Frist von zehn -10- Tagen ab Übermittlung schriftlich zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Verstreichen dieser Frist und wenn der Kunde nicht schriftlich abgelehnt hat, gilt die Dateiliste automatisch als angenommen. Die Annahme der Dateiliste ist die ausdrückliche Bestätigung des Kunden, dass die Datenrettung mit den in der Dateiliste aufgeführten Dateien vollständig ist. Eine Beanstandung fehlender, nicht in der Dateiliste enthaltener Dateien ist danach ausgeschlossen. Lehnt der Kunde die Dateiliste innerhalb der angegebenen Frist schriftlich ab, übernimmt Enaris 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.

10. Unrettbare Daten

Sollten sich die verlorenen Daten trotz des positiven Ergebnisses der Analyse und trotz eingehender Bemühungen seitens Enaris im Zuge der Datenwiederherstellung als nicht rettbar herausstellen, übernimmt Enaris 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.

11. Leistung Datenrettungsauftrag, erfolgreiche Datenrettung

Bei Einstufung einer Datenrettung als erfolgreich durch Enaris und Übermittlung der geretteten Daten an den Kunden gilt die Leistung des Datenrettungsauftrages als vollständig erbracht und der Kunde hat die vollen Kosten der Datenrettung laut Auftrag zu tragen. Eine Datenrettung gilt dann als „erfolgreich“, wenn mindestens einer der folgenden Pkt. (a)-(e) erfüllt ist, also wenn

  • (a) mehr als achtzig -80- Prozent des ursprünglichen Datenbestandes wiederhergestellt wurden, wobei mit "ursprünglich" unmittelbar vor dem Datenverlust gemeint ist,
  • (b) die Fileliste (auch "Dateiliste") durch den Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt bzw. akzeptiert wurde,
  • (c) der gerettete Datenbestand nach einer TeamViewer-Sitzung mit einem unserer Mitarbeiter durch den Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt bzw. akzeptiert wurde,
  • (d) sämtliche bei Beauftragung der Analyse im Formular unter "[...].Datenträger" und hier unter "Welche Daten sind Ihnen besonders wichtig?" angegebenen Dateien vollständig wiederhergestellt wurden,
  • (e) Enaris durch Verschulden des Kunden oder Verschulden Dritter (z.B. Verschweigen wichtiger Informationen) keine Fileliste zur Überprüfung der rettbaren Daten durch den Kunden erstellen kann. Korrupte Datenbestände haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Datenrettung als erfolgreich oder nicht, d.h. bei Wiederherstellung der Daten lt. Pkt. 11. Abs. (a)-(e) gilt die Datenrettung in jedem Fall als erfolgreich, selbst wenn die geretteten Daten korrupt sind.

12. Rückversand von originalen Datenträgern

Sollte der Rückversand des/der originalen Datenträger(s) erwünscht sein, ist dies Enaris binnen zehn -10- Tagen nach Rechnungslegung mitzuteilen. Bei einem eventuellen Retourversand des/der originalen Datenträger(s) an den Kunden ist eine Retourversandpauschale (Handling Labortechniker, Verpackung und Retourversand) seitens des Kunden zu entrichten. Die aktuellen Retourversandkosten finden Sie auf unserer Webseite. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rückversand des originalen Datenträgers bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen kann und dies keinen Grund zur Beanstandung darstellt.

13. Beanstandungen, Beschwerden

Enaris ist bemüht, alle Aufträge zu vollster Kundenzufriedenheit durchzuführen. Sollte der Kunde dennoch Grund zur Beanstandung haben, hat er die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich per E-Mail an office@datenrettung-linz.at zu richten und ein Mitarbeiter von Enaris wird sich schnellstmöglich mit dem Kunden in Verbindung setzen.

14. Rücktrittsrecht von Enaris

Enaris ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag jederzeit zurückzutreten. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall – soweit nicht bereits geleistete Teilarbeiten alleine verwendbar sind – zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nur zu, sofern diese auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Enaris zurückzuführen sind oder auf einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen.

15. Preise

15.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unternehmern im Sinne des §§1-3 UGB gegenüber behält sich Enaris jederzeit Preisänderungen vor.

15.2. Gutscheincodes, (Sonder-)Rabatte oder sonstige Ermäßigungen werden ausschließlich bei erteiltem Datenrettungsauftrag gutgeschrieben und können nicht auf die Kosten der Analyse angerechnet werden.

15.3. Sollten während der Bearbeitung des Auftrages Umstände bekannt werden, die Enaris die weitere Bearbeitung des Auftrages zu dem vereinbarten Preis nicht zumutbar machen, ist Enaris auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung zu verlangen. Sollte dem Kunden diese Preiserhöhung nicht zumutbar sein, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde in diesem Fall vom Vertrag zurück, so hat er Enaris die bereits erbrachten Leistungen entsprechend der zuvor getroffenen Preisabrede und entsprechend dem Bearbeitungsstand zu vergüten. Die weiteren Folgen des Rücktritts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15.4. Bestpreisgarantie

15.4.1. Enaris ist bemüht dem Kunden eine günstige Datenrettung anzubieten. Sollte dem Kunden ein günstigeres Datenrettungsangebot von einer namhaften Datenrettungsfirma vorliegen, welches vergleichbare Leistungen beinhaltet, bekommt der Kunden gegen Vorlage dieses Angebots die Datenrettung bei Enaris zum selben Preis.

15.4.2. Die Bestpreisgarantie gilt nur bei Konkurrenzangeboten von namhaften Datenrettungsfirmen in Österreich. Das Konkurrenzangebot darf dabei maximal vierzehn -14- Tage älter als das Angebot von Enaris sein. Für die Berechnung gelten das Datum der Ausstellung des Konkurrenzangebots sowie das Ausstelldatum des Angebots von Enaris. Als namhafte Datenrettungsfirmen gelten die österreichischen Niederlassungen von: Kroll Ontrack, Attingo, Eticon, Stellar, computerrepairs, Kreml & Co, Computer Center Lorentschitsch.

15.4.3. Enaris behält sich vor, Angebote von anderen als den genannten Datenrettungsfirmen zur Geltendmachung der Bestpreisgarantie zu akzeptieren oder abzulehnen. Des Weiteren behält sich Enaris vor, einzelne oder alle hier genannten Datenrettungsfirmen zu einem späteren Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie auszuschließen.

16. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

16.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag bei Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ausschließlich durch Überweisung auf das Bankkonto von Enaris (IBAN: AT47 3446 0000 0552 6801, BIC: RZOOAT2L460) zu erfolgen. Werden andere als die hier angegebenen Zahlungsmethoden verwendet, behält sich Enaris vor, eine zusätzliche Gebühr für die Verarbeitung der Zahlung einzuheben.

16.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Enaris berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des KSchG Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei Unternehmern im Sinne des §§1-3 UGB ist Enaris berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Enaris ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Enaris berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Ersatz aller Inkasso- und Betreibungskosten für den Verzugsfall wird mit dem Schuldner vereinbart.

16.3. Darüber hinaus ist Enaris bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit demselben Kunden nach schriftlicher Mitteilung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Zahlung den Rücktritt von weiteren bestehenden Dienstleistungsverträgen zu erklären. Eventuell bestehende Schadenersatzansprüche von Enaris gegen den Kunden bleiben vom Rücktritt unberührt.

17. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Enaris unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

18. Datenschutz, Verfügungsbefugnis

18.1. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, dass er zur Verfügung über den/die übergebenen Datenträger und der dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Er erklärt außerdem sein Einverständnis, dass Enaris die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen im Rahmen des Auftrages zur Wiederherstellung speichern und bearbeiten darf.

18.2. Enaris verpflichtet sich, die bekannt gewordenen Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben und absolut vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen sind beauftragte Subunternehmer, die für die Auftragsabwicklung notwendig sind.

18.3. Durch technische und organisatorischen Maßnahmen stellt Enaris sicher, dass kein unbeteiligter Dritter Zugang zu Daten oder Informationen erhält.

18.4. Die geretteten Daten werden auf einem Ersatz-Datenträger oder per gesichertem Download-Link verschlüsselt übergeben. Das von Enaris erstellte Passwort zur Entschlüsselung erhält ausschl. der Kunde.

18.5. Enaris bewahrt nach der Analyse lt. Pkt. 3.1. oder nach der Datenrettung lt. Pkt. 3.2. die übermittelten Daten und Speichermedien für 30 Kalendertage kostenlos auf. Der Kunde kann von Enaris eine kostenpflichtige Rücksendung des Speichermediums schriftlich anfordern lt. Pkt. 12. Nach Ablauf der Frist werden die Daten sowie die Speichermedien ordnungsgemäß gelöscht und entsorgt und sind nicht mehr in den Systemen der Enaris gespeichert. Ausgenommen davon sind Daten, für die es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.

18.6. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist Enaris bei einer Verwendung des Logos des Unternehmers schad- und klaglos zu halten, solange der Unternehmer Enaris nicht ausdrücklich darüber informiert, dass er die Verwendung ausdrücklich untersagt.

18.7. Um den Service laufend zu verbessern, werden Telefongespräche aufgezeichnet. Wünscht der Kunde das nicht, so kann er das jeweils zu Beginn des Telefonates bekanntgeben.

18.8. Enaris nimmt Datenschutz ernst. Bei Enaris haben sich Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung von strengen Datenschutzrichtlinien verpflichtet. Kunden und Interessenten haben bei personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Datenübertragung, Löschung und Widerruf. Die Bearbeitung beansprucht höchstens einen Monat. Bei exzessiver Beantragung oder offenkundig unbegründeter Anfrage ergreift Enaris Gebrauch von dem Recht ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Richten Sie Anfragen bitte direkt an: office@datenrettung-linz.at. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Lichtbildausweises zur Identifikation benötigen.

19. Lieferung

19.1. Enaris ist bemüht, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch den Lieferanten an Enaris, die genannten Liefertermine einzuhalten. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager zum Liefertermin verlassen hat oder Versandbereitschaft angezeigt wurde.

19.2. Verzögert sich eine Lieferung um mehr als drei Wochen über den zugesagten Liefertermin hinaus, kann der Kunde Enaris schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ware noch nicht versendet wurde oder Versandbereitschaft angezeigt wurde. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass infolge höherer Gewalt, infolge von Streiks oder Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von höherer Gewalt, unverschuldeter Betriebsstörungen oder unverschuldeter Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten sowie sonstiger von Enaris nicht zu vertretender Ereignisse Liefertermine nicht eingehalten werden können, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend um bis zu vier Monate. Ist die verlängerte Lieferfrist abgelaufen oder die Leistung Enaris unmöglich geworden, sind Enaris sowie der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

19.3. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu, sofern nicht ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Enariss vorliegt.

19.4. Enaris ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. In diesem Fall gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

20. Transport, Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg

20.1. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erteilt der Kunde den ausdrücklichen Auftrag, dass der erforderliche Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu Enaris, der eventuelle Rückversand des-/derselben und der Transport des Leihdatenträgers von Enaris zum Kunden durch ein externes Transportunternehmen (Post, DHL, DPD, TNT, UPS o. Ä.) erfolgen. Der Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu Enaris und der Transport des Leihdatenträgers von Enaris zum Kunden erfolgt dabei auf Kosten von Enaris.

20.2. Die Auswahl des Transportunternehmens für die genannten Transporte obliegt Enaris. Die Haftung von Enaris beschränkt sich bezüglich der Auswahl des geeigneten Transportunternehmens auf ein etwaiges Auswahlverschulden wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.

20.3. Da der Versand auf Wunsch des Kunden erfolgt, geht das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Datenträgern und Daten zum Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Kunde hat den Datenträger in geeigneter Weise gegen Beschädigungen auf dem Transportweg zu verpacken. Der Kunde hat hierzu die Möglichkeit, sich über das Onlineangebot von Enaris über geeignete Verpackungsvarianten zu informieren.

20.4. Enaris behält sich das Recht vor, entstandene Mehrkosten für den Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu Enaris bei einer zu großen oder zu schweren Verpackung beim Kunden geltend zu machen.

21. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche erstellten Werke und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Enaris.

22. Haftung

22.1. Enaris haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung von Enaris ist ausgeschlossen.

22.2. Eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere von Hardware und Daten), die direkt oder indirekt durch die Analyse oder Datenrettung entstehen, wird von Enaris nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Die Arbeiten für die Diagnose sowie Datenrettung beinhalten das Risiko der Zerstörung und/oder Veränderung noch vorhandener Daten sowie des/der Datenträger(s). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Schäden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eintreten können. Das Risiko für solche Schäden trägt der Kunde.

22.3. Enaris ist zum Zwecke der Datenrettung auch berechtigt den Datenträger an Dritte (Subunternehmer) weiterzugeben. Enaris haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Dritten. Die Haftung beschränkt sich hierbei auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt Enaris die potentiellen Schadenersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden hiermit ab.

22.4. Enaris schuldet im Rahmen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages nicht den Erfolg einer tatsächlichen Wiederherstellung der Daten. Enaris kann insbesondere keine verbindliche Zusage über die tatsächliche Dauer der Analyse und der Datenrettung geben oder darüber, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt werden können. Aussagen von Enaris zur Dauer sind unverbindlich und begründen keine Rechtspflicht zur Einhaltung eines Liefertermins. Es handelt sich bei einer Datenrettungsdienstleistung um hochtechnologische, komplexe Verfahren, bei welchen die genaue Dauer lediglich abzuschätzen ist. Ergänzend gelten die Regelungen unter Pkt. 8 (Pflichten des Kunden).

22.5. Enaris übernimmt keinerlei Haftung für Hardware (wie Notebooks, externe Gehäuse o. Ä.) und sonstiges Zubehör (wie Kabel, Netzteile o. Ä.), welche(s) vom Kunden zusammen mit dem/den Datenträger(n) übermittelt wird/werden.

23. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit Aushändigung des Werkes oder des Produktes an den Kunden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §§1-3 UGB wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

24. Gerichtsstand

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt als Gerichtsstand 4240 Freistadt, Österreich als vereinbart.

25. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

26. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht wirksam mit einbezogen worden sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.




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03.05.2024